Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an Präventionskursen.
Welche Kurse werden bezuschusst?
Generell bezuschussen die Krankenkassen alle Kurse, deren Qualität durch die Zentrale Prüfstelle Prävention geprüft wurden.
Mit der Kurs-ID (siehe oben) kann vorab bei der jeweiligen Krankenkassen geprüft werden wie hoch der Erstattungbetrag ausfällt.
Voraussetzung: Feste Kurszeiten
Die Kurse müssen ein festes Anfangs- und Enddatum haben (in der Regel 8-12 Einheiten) und in einer festen Teilnehmergruppe stattfinden.
Voraussetzung: Teilnahme
Für den Zuschuss ist eine regelmäßige Teilnahme notwendig. Mindestens 70-80%.
Rechnungsstellung und Bezahlung
Der Kursteilnehmer geht in Vorleistung. Der Kursanbieter (Jenny Heuser) erstellt am Ende eine für alle Krankenkassen verbindliche Teilnahmebescheinigung mit allen Angaben. Diese wird vom Teilnehmer an die jeweilige Krankenkasse übermittelt.
Sonstiges
Die Teilnahmegebühr ist extra zu bezahlen und kann nicht mit laufenden Gebühren, wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträgen für z.B. Sport- und Fitnessstudios verrechnet werden. Rechnung muss der Versicherte mit einreichen.
NAMASTÉ
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