Bewegungskurse
Workinside – was wir tun
Egal, ob Anfänger oder Fortgeschrittener – unsere Kurse passen sich Ihrem Niveau an und lassen sich mühelos in den Arbeitsalltag integrieren. Bleiben Sie aktiv und entspannt, ganz flexibel!

Warum BGM? Aktuelle Zahlen zum Stress und Arbeitsausfällen
Stress im Alltag
64 % der Versicherten fühlen sich regelmäßig gestresst (TK 2021).
Burnout-Risiko
80 % der häufig Gestressten fühlen sich ausgebrannt (TK 2021).
Hohe Kosten
36,1 Mrd. € jährliche Kosten durch Fehlzeiten und Produktivitätsverluste (BAuA).
Steigende Fehltage
+50 % mehr psychisch bedingte Fehltage in 10 Jahren (DAK 2024).
Wirtschaftlicher Verlust
27 Mrd. € Wertschöpfungsverlust durch psychische Erkrankungen (Ärzteblatt 2021).

MODULE IM ÜBERBLICK
10 Einheiten zu je 60 Minuten
Rückenfit
Stärken Sie Ihren Rücken gezielt! Dieser Kurs legt den Fokus auf den Rücken- und Rumpfbereich und hilft,
Verspannungen vorzubeugen und die Haltung zu verbessern. Ideal für alle, die viel sitzen oder körperlich
beansprucht sind.
Dauer: 10x 60 Minuten
Kosten vor Ort: 1200€ netto I Kosten online: 850€ netto


Yoga
Dieser Kurs verbindet sanfte Dehnungen mit bewusster Atmung und fördert Kraft, Flexibilität und Entspannung. Perfekt, um Stress abzubauen und mit neuer Energie in den Arbeitsalltag zurückzukehren
Dauer: 10x 60 Minuten
Kosten vor Ort: 1200€ netto I Kosten online: 850€ netto

Pilates
Kräftigen Sie Ihre Tiefenmuskulatur! Pilates kombiniert kontrollierte Bewegungen mit Atemübungen und fördert die Körperstabilität und -haltung. Ein idealer Kurs, um die Körperwahrnehmung zu verbessern und die Muskulatur schonend zu stärken.
Dauer: 10x 60 Minuten
Kosten vor Ort: 1200€ netto I Kosten online: 850€ netto

…weil jedes Team es verdient hat!

Steuerliche Aspekte
Förderung ab 01. Januar 2008
Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.
Welche Maßnahmen sind steuerbefreit?
Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierzu zählen z. B.:
✔ Bewegungsprogramme
✔Ernährungsangebote
✔Suchtprävention
✔Stressbewältigung